AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Magazin: „DU & ICH, das junge Hochzeitsmagazin“
"Anzeigenauftrag" im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist das Angebot über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 2 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Satz 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Auftragnehmer zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Auftragsnehmers beruht.
Aufträge für Anzeigen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Auftragnehmer eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist.
Der Auftragnehmer behält sich vor, Anzeigenaufträge und/oder textliche Beiträge- auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Auftragnehmers abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Auftragnehmer unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Auftragnehmer erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
Für die rechtzeitige Lieferung druckfertiger Unterlagen oder der Beilagen (siehe Druckdaten) ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Auftragnehmer unverzüglich Ersatz an. Der Auftragnehmer gewährleistet die für den belegten Titel oder die gelieferten Druckunterlagen die übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
Die Herstellung von Anzeigen, die besondere typografische oder reprotechnische Arbeiten erfordern, sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen, werden zu den üblichen Konditionen des Auftragnehmers in Rechnung gestellt.
Textliche und grafische Anzeigeninhalte werden seitens des Auftragnehmers nicht auf Urheberrechte/Lizensierung überprüft. Die Pflicht dazu liegt einzig im Verantwortungsbereich des Auftraggebers.
Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Reklamationen müssen - außer bei nicht offensichtlichen Mängeln - innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
Hat der Auftraggeber nicht „Bankeinzug“ als Bezahlmöglichkeit des Rechnungsbetrages gewählt, wird die Rechnung möglichst bis 7 Tage nach elektronischer Zusendung des Korrekturabzugs (PDF-File, Magazinseite, auf der die Anzeige/n eingebunden ist/sind) übersandt. Der Bankeinzug erfolgt nach elektronischer Zusendung des Korrekturabzugs (PDF-File, Magazinseite, auf der die Anzeige/n eingebunden ist/sind). Neukunden steht nur die Möglichkeit des Bankeinzugs zur Verfügung. Ausnahmen davon obliegen einzig dem Auftragnehmer.
Abonnementpreise (Anzeigenschaltung in mindestens zwei aufeinanderfolgenden Ausgaben) reduzieren den Anzeigenpreis pro Ausgabe um 20%.
Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Auftragnehmer kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
Der Auftragnehmer liefert auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Es werden nur Vollbelege geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Auftragnehmers über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. Erfüllungsort ist 66914 Waldmohr. Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, der Sitz des Auftragnehmers: auch für das Mahnverfahren sowie für den Fall, dass der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, ist als Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers vereinbart.
Januar_2011